Ihr zuverlässiger Partner für Haushaltshilfe
Entlastungsleistungen 2026
Entlastungsleistungen im Kreis Unna. Ihr Anspruch, einfach genutzt
Sie oder Ihr Angehöriger hat einen Pflegegrad? Dann steht Ihnen monatlich ein gesetzlicher Entlastungsbetrag zu und Haushaltshilfe Kreis Unna hilft Ihnen, diesen vollständig und unkompliziert einzusetzen.
Was sind Entlastungsleistungen? (§ 45b SGB XI)
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er steht allen pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 zu. Monatlich stehen bis zu 125 Euro zur Verfügung. Das sind jährlich bis zu 1.500 Euro.
Dieser Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Dienstleistern wie Haushaltshilfe Kreis Unna verrechnet. Sie profitieren von professioneller Unterstützung, ohne Eigenkosten zu tragen.
Wofür können Sie den Entlastungsbetrag im Kreis Unna nutzen?
Der Betrag ist flexibel einsetzbar. Haushaltshilfe Kreis Unna bietet folgende anerkannte Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags an:
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen und Bügeln der Wäsche
- Einkaufen von Lebensmitteln und Besorgungen
- Küchenhilfe und Mahlzeitenzubereitung
Alltagsbegleitung & Betreuung
- Begleitung zu Arztterminen, Behörden und Apotheken
- Gemeinsame Spaziergänge und Freizeitgestaltung
- Gesellschaft und Gesprächspartner im Alltag
- Förderung sozialer Kontakte
Ihre Vorteile mit Haushaltshilfe Kreis Unna
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Kein Aufwand für Sie.
- Anerkannter Dienstleister nach Landesrecht
- Qualifizierte, zuverlässige Mitarbeitende im Kreis Unna
- Individuelle Bedarfsplanung nach Ihren Wünschen
- Unterstützung bei Antragstellung und Formalitäten
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Das ermöglicht Ihnen, größere Unterstützungsbedarfe zu planen, zum Beispiel bei Krankheit oder besonderen Lebenssituationen.
Wie läuft die Abrechnung ab?
Der Ablauf ist denkbar einfach:
- Sie nehmen unsere Leistungen in Anspruch.
- Haushaltshilfe Kreis Unna rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- In der Regel entstehen Ihnen keine Eigenkosten.
Alternativ erhalten Sie eine Rechnung, die Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Wir beraten Sie gern zu beiden Möglichkeiten.
FAQ – Häufige Fragen zu Entlastungsleistungen
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden.
Der Entlastungsbetrag steht automatisch zu. Sie müssen ihn jedoch aktiv nutzen, indem Sie Leistungen bei einem anerkannten Anbieter wie Haushaltshilfe Kreis Unna in Anspruch nehmen.
Ja. Sie können haushaltsnahe Hilfen und Alltagsbegleitung flexibel kombinieren, solange der monatliche Betrag nicht überschritten wird.
